Unsere Fachgebiete

Kompetenz auf mehreren Ebenen

Medienrecht und Persönlichkeitsschutz:

Unsere Kanzlei ist seit Jahrzehnten ständiger Begleiter der österreichischen Medienlandschaft. Manche unserer Pressemandanten betreuen wir seit über 60 Jahren. Wir kennen die Branche, wir kennen die Hintergründe, wir wissen, wie Medien gemacht werden. Unsere Beratung umfasst alle Bereiche des Medienrechts, von der Überprüfung geplanter Veröffentlichungen bis zur Reaktion auf von angeblich Betroffenen erhobene Ansprüche. Natürlich vertreten wir unsere Mandanten auch vor allen Gerichten und vor dem Presserat.

Wir wissen umgekehrt aber auch, welche Wunden die Massenmedien schlagen können. Wir beraten daher auch Unternehmen und Personen, wie auf schlechte Presse – und das schließt insbesondere die Sozialen Medien mit ein – reagiert oder diese bereits im Vorfeld vermieden werden kann. Dazu evaluieren wir insbesondere die möglichen Auswirkungen und beraten über sinnvolle Reaktionsmöglichkeiten, wobei wir selbstverständlich auch PR-Aspekte berücksichtigen (der gerichtliche „Holzhammer“, mag er auch berechtigt sein, muss nicht unbedingt immer zum gewünschten Ziel führen).

Werbung und Wettbewerb:

Das Handeln im Wettbewerb ist ein wesentlicher Faktor im Wirtschaftsleben unserer Mandanten. Gleichzeitig wird dieses von einem immer komplexeren Geflecht an Regularien und einer über Jahre hinweg gewachsenen Judikatur bestimmt. Wie beraten unsere Mandanten daher bei der rechtskonformen Umsetzung verschiedenster Vertriebs- und Werbemaßnahmen. Dabei verlieren wir auch die Usancen der Branche und vor allem die Konkurrenz- und Marktsituation nicht aus dem Auge.

Zusätzlich verfügen wir über jahrelange Erfahrung bei der Beratung von großen und kleinen Werbe- und Mediaagenturen. Wir kennen die Probleme, die sich aus einem Pitch ergeben können, wir wissen über die Umsetzung (oder Nichtumsetzung) kreativer Kundenwünsche Bescheid. Wir beraten daher nicht nur bei der Gestaltung eines Sujets oder einer Kampagne an sich, sondern unterstützen unsere Mandanten auch bei der Absicherung ihrer Rechte gegenüber Mitbewerbern und Dritten.

Datenschutz:

Der Datenschutz nimmt mittlerweile bei so gut wie jeder Marktaktivität eine zentrale Rolle ein. Marketing- und Vertriebsmaßnahmen sind ebenso wie eine zielgerichtete Onlinepräsenz ohne Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr umsetzbar. Das gilt umso mehr seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung.
Hinzukommen in diesem Zusammenhang natürlich auch die Bestimmungen des Telekommunikationsrechtes, die direkte Werbe- und Vertriebsmaßnahmen per Email oder Telefon deutlich verkomplizieren.
Ziel unserer Beratung ist es daher, unseren Mandanten den Umgang mit ihren Daten in rechtskonformer Weise zu ermöglichen. Wesentlich ist es dabei auch, bestehende Strukturen zu berücksichtigen und notwendige Veränderungen immer auch an ihrer wirtschaftlichen Machbarkeit zu orientieren.

IT-Recht:

Das IT-Recht verbindet ein breites Spektrum an Rechtsgebieten, die eng mit der Technologieentwicklung mitschreiten. Obwohl es IT im weitesten Sinne bereits seit mehreren Jahrzenten in vielen Bereichen gibt, ist die Geschwindigkeit, in der sich die technischen Rahmenbedingungen entwickeln äußerst hoch. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz und zur Nutzung dieser Technologien verändern sich durch die neuen Erwerbs-, aber auch Betrugskanäle stetig weiter.

Wir bieten unseren Mandanten eine Betreuung, die auf technischem Know-How, wirtschaftlichem Verständnis und rechtlicher Expertise unter anderem im Unternehmens-, Datenschutz-, Telekommunikations-, Wettbewerbs-, Urheber- und Namensrecht aufbaut. Damit können sich unsere Mandanten auf ihre digitalen und technologieunterstützten Projekte konzentrieren, ohne durch die durch die rechtlichen Hürden ausgebremst zu werden.

Geistiges Eigentum:

Eine gute Marke kann den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Eine gute Marke ist heutzutage buchstäblich Millionen wert. Eine gute Marke gehört aber nicht nur kreiert und etabliert, sondern auch geschützt und verteidigt. Und hier kommen wir ins Spiel. Wie beraten unsere Mandanten in allen Aspekten des Schutzes ihrer Kennzeichen. Das geht von einer gemeinsamen Analyse der Marktsituation, über das Finden des (kosten)optimalen Schutzumfanges, bis zur Durchführung der Anmeldung bei den nationalen und internationalen Markenbehörden.

Ebenso stehen wir unseren Mandanten auch beim Schutz ihrer geistigen Schöpfungen zur Seite. Wir beraten in allen Aspekten des Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechtes.

Geistiges Eigentum ist aber nur von beschränktem Wert, wenn es nicht verteidigt wird. Wir unterstützen unsere Mandanten daher bei der Überwachung ihrer Schutzrechte, bei der Evaluierung allfälliger Eingriffe und schließlich bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr.

Gesellschaftsrecht, Allgemeines Wirtschafts- und Unternehmensrecht:

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Auswahl der richtigen Gesellschaftsform, deren Anpassung aufgrund geänderter Bedürfnisse durch gesellschaftsrechtliche Umgründung, dem Erwerb von Unternehmen oder Geschäftsanteilen, der Bestellung/Abberufung von Vorstand und Geschäftsführung sowie der Beendigung der Geschäftstätigkeit durch Auflösung und Liquidation.

Wir beraten unsere Mandanten in jeder Phase ihrer unternehmerischen Tätigkeit, insbesondere bei der Umsetzung gewerberechtlicher Vorgaben, beim Erwerb einer geeigneten Geschäftsimmobilie, der Gestaltung und Prüfung von Verträgen aller Art, der Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben sowie bei gerichtlichen- und behördlichen Auseinandersetzungen.

Ehe und Familie:

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Familienrechts sowie sämtlichen angrenzenden Rechtsgebieten. Dazu zählen nicht nur Scheidungen und deren wirtschaftliche Folgen, wie etwa Unterhalt sowie die weitere Vermögensauseinandersetzung, sondern auch Auseinandersetzungen über die elterliche Obsorge und das Kontaktrecht zu gemeinsamen Kindern. Fragen aus dem Bereich des internationalen Privatrechts gehören selbstverständlich ebenfalls dazu.
Wir wissen, dass jede familienrechtliche Veränderung nicht nur vermögensrechtliche, sondern auch grundlegende private Veränderungen mit sich bringt. Der Fokus unserer Beratung liegt darauf, beide Aspekte im Blick zu behalten.Wir wissen auch, dass sich manche Dinge nicht (nur) auf einer rechtlichen Ebene lösen oder auch nur verstehen lassen. Wir arbeiten deswegen mit einer Reihe von Psychologen, Mediatoren und Familienberatern zusammen, um auch auf diese Weise das gesamtheitlich beste Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.
Familie bedeutet für uns auch die Regelung der Beziehung zu den nachfolgenden Generationen. Wir beraten daher nicht nur in allen Aspekten des Kindesunterhalts, sondern insbesondere auch bei der Regelung der Erbfolge.

Liegenschaften und Grundeigentum:

Grundeigentum gilt in heutigen Zeiten nicht zu Unrecht als Betongold. Gleichzeitig kann der Erwerb einer Liegenschaft aber auch ein ganz wesentlicher Teil des Lebensentwurfes sein. Wir beraten daher einerseits Immobilienentwickler und Bauträger in allen Aspekten des Erwerbs, der Entwicklung und des Verkaufs von Immobilien, ob nun als Einzelobjekt oder im Bündel. Andererseits beraten und begleiten wir seit Jahrzehnten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen beim Erwerb von Grundeigentum, sei es als Anlageobjekt, sei es als Wohntraum.

Pharma und Apothekenrecht:

Wir beraten und vertreten seit Jahren namhafte Unternehmen und Interessensverbände auf dem Arzneimittelsektor. Zudem zählen wir mehrere Apotheken zu unseren Mandanten, die wir sowohl im täglichen Geschäftsverkehr betreuen, als auch bei der Gründung des Unternehmens und bei der Übergabe an die nächste Generation beraten haben.